„Es kann nicht sein, dass ein Krankenhaus, welches noch vor Jahren gut reflektiert war, nun ohne die Prüfung eines unabhängigen Gutachters einfach geschlossen wird“, so der Vorsitzende der SeniorenUnion Rheingau-Taunus, Rudolf Kreckel.
Kreckel hatte in einem persönlichen Gespräch mit den zuständigen und direkt gewählten Abgeordneten Petra Müller-Klepper und Klaus-Peter Willsch, Bundestagsabgeordneter und Kreisvorsitzender der CDU, seine Bedenken geäußert. Er wurde darüber informiert, dass die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag bezüglich der Erhaltung der Helios-Klinik stellt und ebenfalls ein weiteres Gutachten eines neutralen Sachverständigen fordert.
Mit diesem Antrag kann sich der Vorsitzende Kreckel identifizieren.
Dennoch möchte er folgende Fragen beantwortet haben:
In der Presse wird darauf hingewiesen, dass der Antrag zur Veränderung im zuständigen Ministerium in Berlin gestellt wurde. Er stellt sich daher die Frage, ob dieser Weg richtig ist, d.h. ob dort der Vertragspartner ist oder ob dies im Zuständigkeitsbereich des Kreises liegt, der offensichtlich erst sehr spät informiert wurde. Weiterhin stellt er sich die Frage, wer Eigentümer des Grundstückes ist und, falls dies Helios ist, dass bei einer Schließung hier ein Grundstück zur Verfügung steht, welches einen erheblichen Wert darstellt und die Grundlage für einen Neubau sein könnte.
Bei dem Hinweis von Helios, in Bad Schwalbach eine psychosomatische Abteilung einzurichten. kann er nicht beurteilen, ob diese in Bad Schwalbach notwendig ist und ob grundsätzlich dennoch eine Notfallabteilung erhalten bleiben kann, da für diesen Bereich weder OP-Schwestern noch Notfallärzte benötigt werden. Damit entfallen die Vorgaben für eine Notfallabteilung. Außerdem kann sich der Vorsitzende der SeniorenUnion nicht vorstellen, dass hier eine Umschichtung von psychosomatisch Erkrankten von Wiesbaden nach Bad Schwalbach von Dauer ist, da die notwendigen Kontakte zu Verwandten, Freunden und Bekannten aus dem Raum Wiesbaden dazu führen wird, dass dies nicht haltbar ist. Dies sollte in einem Gutachten ebenfalls geklärt werden. Ein Prüfkriterium ist auch im Notfall die Entfernung des Patienten zum nächstmöglichen Krankenhaus, welches eine Notfallabteilung hat, und er möchte darauf hinweisen dass, vorausgesetzt es sind normale Wetterbedingungen, bereits der Weg von Ramschied nach Idstein unter Voraussetzung von normalen Verkehrsbedingungen 40 Minuten beträgt. Gleichzeitig müsste gewährleistet sein, dass in Idstein eine Notversorgung möglich und auch auszuschließen ist, dass Patienten evtl. nicht aufgenommen werden können.
Die vielen Ungereimtheiten, die sich hier ergeben, sollten die Parteien vor einer Schließung und nach Vorlage eines Gutachtens näher erläutern. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die Verantwortlichen nicht in einem Bürgerforum der Bevölkerung für Fragen zur Verfügung stehen.

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