Denn durch den Coronavirus
müssen Patienten beatmet werden, so dass, wenn in der Verfügung eine künstliche
Beatmung als nicht gewünscht angegeben wurde, dieser Wunsch geändert werden
muss, denn es genügt nicht, wenn man „lebensverlängernde Therapien“ abgelehnt
hat.
Deshalb hatten wir allen Bürgerinnen und Bürgern geraten, ihre Patientenverfügung
prüfen und entsprechend abändern zu lassen.
Da unser Mitglied Joachim Weckel, Rechtsanwalt und Notar a.D. im Büro Dr. Jung,
Weckel, Felzer, zahlreiche Anfragen erreichten und auch entsprechende
Informationen von Helga Lukic, Ortsgerichtsvorsteherin aus Geisenheim erfolgten,
möchten wir wie folgt informieren, denn
„wir gehen davon aus, dass es derzeit keine
Patientenverfügungen gibt, in der die Krankheit Covid-19 erwähnt ist. Behandelnde


Ärzte werden sich dann an den Text der Patientenverfügung halten und die Covid-19-
Erkrankung als eine normale Erkrankung behandeln“ so Rechtsanwalt Joachim
Weckel und der Kreisvorsitzende Rudolf Kreckel.

Die Änderungen in der Patientenverfügung können handschriftlich bei jedem
Ortsgericht oder beim Notar vorgenommen werden“, so der Kreisvorsitzende der
Senioren-Union Rheingau-Taunus Rudolf Kreckel.

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