Generell sollten hier die gleichen Prinzipien wie bei der Prävention bzw. beim Ausbruchsmanagement
anderer Atemwegserkrankungen in Alten- oder Altenpflegeheimen zur Anwendung kommen
(Epidemiologisches Bulletin 39/2013) und Checkliste für Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen (RKI, September 2013). Siehe auch die KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen sowie die Empfehlungen des paritätischen Gesamtverbandes zu
COVID-19.

  • Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19 Patienten wird das generelle Tragen
    von MNS durch sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen
    Personengruppen aus Gründen des Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen.

  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine
    Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden.

  • Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) anbringen, dass sie das Altenheim nicht aufsuchen
    sollen, wenn sie eine akute Atemwegserkrankung haben.

  • Besuchsregelungen sollten ggf. mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.

  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben

  • Bei neu aufgenommenen Bewohnern sollte der Gesundheitsstatus erhoben werden,
    Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem betreuenden Arzt zur Entscheidung des weiteren Vorgehens vorgestellt werden.

  • Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten im
    Zimmer versorgt werden.

  • Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner und deren Besucher, welche
    Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner zu schützen

  • Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den
    Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden

  • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den
    Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden

  • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den
    Wohnbereichen platziert werden

  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt
    werden

  • Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte eine Vorab-Information
    bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen

  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.

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